INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN
Die Einzahlung der Genossenschaftsanteile (Geschäftsguthaben) unserer Mitglieder bietet als Eigenkapital die Basis für die Finanzierung der Anschaffungs- und Installationskosten. Neben der möglichen Förderung durch Zuschüsse erfolgt die Finanzierung durch öffentliche Darlehn der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. sonstiger Darlehn von Banken.
Die Laufzeit der Darlehn beträgt analog der geplanten Nutzungsdauer der Photovoltaikanlagen 20 Jahre. Gegebenenfalls erfolgt eine Vorfinanzierung der Geschäftsguthaben durch die beteiligten Volksbanken.
Von den Mitgliedern ist neben der mit der Übernahme der Geschäftsanteile verbundenen Einzahlung in die Geschäftsguthaben ein einmaliges Vermittlungsentgelt in Höhe von 3 % an die vermittelnde Bank zu leisten. Näheres regelt ein gesonderter Vermittlungsauftrag.
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