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Projektbeschreibung

Die Genossenschaft hat zunächst auf kommunalen Dächern in den Stadtgebieten von Lichtenau und Salzkotten Photovoltaikanlagen errichtet. Nach und nach sind weitere Anlagen auf dem Dach eines mittelständischen Unternehmens in Bad Lippspringe, auf den Dächern von drei Schulen und einer Sporthalle im Stadtgebiet Paderborn und den Betriebshallen des Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebes hinzugekommen. Des Weiteren wurde eine Photovoltaikanlage auf einer Industriefläche im Gewerbegebiet Altenbeken-Buke errichtet und eine Freilandanlage in Bielefeld-Beukenhorst von einem privaten Investor erworben. Derzeitig betreibt die Energiegenossenschaften Paderborner Land eG insgesamt 12 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von über 6.100 kWp.

Die Aufträge sollen – soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll – vorrangig an leistungsfähige Unternehmen der heimischen Region vergeben werden, um somit auch einen spürbaren Beitrag zur wirtschaftlichen Förderung der Region und der hier ansässigen Betriebe zu leisten.

Die Energiegenossenschaft Paderborner Land eG hat neben der bisherigen Investition in Stromerzeugung aus Photovoltaik seit 2016 eine Windkraftanlage im Lichtenauer Bürgerwindpark sowie seit 2017 eine weitere Windkraftanlage im Windpark Hassel II im Portfolio.

Technische Beschreibung

Bei Photovoltaik-Anlagen werden auf Dachflächen / Freiflächen optimierte Solarmodule nebst Wechselrichtern und Montagestellen verwendet. Die erwartete Nutzungsdauer wird nach heutigen Erkenntnissen mit über 20 Jahren prognostiziert[1], wobei davon auszugehen ist, dass die Leistung im Laufe der Zeit geringfügig abnehmen kann.

Bei den geplanten Windkraftanlagen werden dem jeweiligen Standort, der Windhöfigkeit und der spezifischen Anlage angemessene Nutzungsdauern zu Grunde gelegt.

Dies wird jeweils in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen berücksichtigt. Die Anlagen verfügen zudem über die üblichen Leistungs- und Produktgarantien. Darüber hinaus wird bei der Berechnung der zu erwartenden Stromerzeugung ein Sicherheitsabschlag vorgenommen.

Auf Basis des gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden die Investitionen getätigt. Damit besteht eine gewisse Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Gesetzliche, nicht beeinflussbare Änderungen können die Wirtschaftlichkeit jedoch verändern.

Investitions- und Finanzierungsplan

Die Einzahlung der Genossenschaftsanteile (Geschäftsguthaben) unserer Mitglieder bietet als Eigenkapital die Basis für die Finanzierung der Anschaffungs- und Installationskosten. Gegebenenfalls erfolgt eine Vorfinanzierung der Geschäftsguthaben durch die beteiligten Volksbanken.

Die Laufzeit der Darlehn orientiert sich bei den Photovoltaikanlagen sowie bei den Windkraftanlagen – unter Berücksichtigung eines angemessenen Risikoabschlages – an der geplanten Nutzungsdauer.
Von den Mitgliedern ist die mit der Übernahme der Geschäftsanteile verbundene Einzahlung in die Geschäftsguthaben zu leisten.

Ertragsplanung

Die Grundlage der Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus der jeweils gültigen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wird auf die geplante Nutzungsdauer ausgelegt. Die Ertragsplanungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Investition gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Einem möglichen Rückgang der Stromerzeugung mit fortschreitender Nutzungsdauer wird im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch einen Sicherheitsabschlag begegnet. Zudem wird ein Sicherheitsabschlag vom erwarteten Jahresertrag der Photovoltaikanlagen / Windkraftanlagen in Kilowattstunden (kWh) je Kilowatt Peak (kWp) vorgenommen. Preissteigerungen der Betriebskosten werden im Rahmen der jährlichen Preissteigerung (Inflation) vorgenommen.

Entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen nebst Prognose der Zahlungen an unsere Mitglieder werden vorgenommen. Insgesamt erwarten wir über die Gesamtlaufzeit der Anlagen eine Rendite von ca. 3 – 4 % pro Jahr. Zu den geplanten Investitionen werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Prognosen der Entwicklung der Ertragslage, Cash-Flow-Prognosen und Prognosen der Zahlungen an die Mitglieder) vorgenommen. Über die Höhe der Dividende beschließt die Generalversammlung. Die ausgeschütteten Dividenden stellen für die Mitglieder, die die Mitgliedschaft im Privatvermögen halten, Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG (Einkommenssteuergesetz) dar.