Projektbeschreibung
Die Aufträge sollen – soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll – vorrangig an leistungsfähige Unternehmen der heimischen Region vergeben werden, um somit auch einen spürbaren Beitrag zur wirtschaftlichen Förderung der Region und der hier ansässigen Betriebe zu leisten.
Die Energiegenossenschaft Paderborner Land eG hat neben der bisherigen Investition in Stromerzeugung aus Photovoltaik seit 2016 eine Windkraftanlage im Lichtenauer Bürgerwindpark sowie seit 2017 eine weitere Windkraftanlage im Windpark Hassel II im Portfolio.
Technische Beschreibung
Bei den geplanten Windkraftanlagen werden dem jeweiligen Standort, der Windhöfigkeit und der spezifischen Anlage angemessene Nutzungsdauern zu Grunde gelegt.
Dies wird jeweils in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen berücksichtigt. Die Anlagen verfügen zudem über die üblichen Leistungs- und Produktgarantien. Darüber hinaus wird bei der Berechnung der zu erwartenden Stromerzeugung ein Sicherheitsabschlag vorgenommen.
Auf Basis des gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden die Investitionen getätigt. Damit besteht eine gewisse Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Gesetzliche, nicht beeinflussbare Änderungen können die Wirtschaftlichkeit jedoch verändern.
Investitions- und Finanzierungsplan
Die Laufzeit der Darlehn orientiert sich bei den Photovoltaikanlagen sowie bei den Windkraftanlagen – unter Berücksichtigung eines angemessenen Risikoabschlages – an der geplanten Nutzungsdauer.
Von den Mitgliedern ist die mit der Übernahme der Geschäftsanteile verbundene Einzahlung in die Geschäftsguthaben zu leisten.
Ertragsplanung
Die Grundlage der Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus der jeweils gültigen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wird auf die geplante Nutzungsdauer ausgelegt. Die Ertragsplanungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Investition gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Einem möglichen Rückgang der Stromerzeugung mit fortschreitender Nutzungsdauer wird im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch einen Sicherheitsabschlag begegnet. Zudem wird ein Sicherheitsabschlag vom erwarteten Jahresertrag der Photovoltaikanlagen / Windkraftanlagen in Kilowattstunden (kWh) je Kilowatt Peak (kWp) vorgenommen. Preissteigerungen der Betriebskosten werden im Rahmen der jährlichen Preissteigerung (Inflation) vorgenommen.
Entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen nebst Prognose der Zahlungen an unsere Mitglieder werden vorgenommen. Insgesamt erwarten wir über die Gesamtlaufzeit der Anlagen eine Rendite von ca. 3 – 4 % pro Jahr. Zu den geplanten Investitionen werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Prognosen der Entwicklung der Ertragslage, Cash-Flow-Prognosen und Prognosen der Zahlungen an die Mitglieder) vorgenommen. Über die Höhe der Dividende beschließt die Generalversammlung. Die ausgeschütteten Dividenden stellen für die Mitglieder, die die Mitgliedschaft im Privatvermögen halten, Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG (Einkommenssteuergesetz) dar.